Mit dem neu gefassten BSI-Gesetz ist die Verantwortung der Geschäftsleitung für Cybersicherheit keine Auslegungsfrage mehr: Sie muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung veranlassen und überwachen. Die Durchführung lässt sich delegieren, die Verantwortung nicht. Hinzu kommt eine ausdrückliche Pflicht zur regelmäßigen Schulung und die persönliche Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen.
Diese Inhouse-Fortbildung ist ausdrücklich als unternehmensspezifisches Format konzipiert. Sie wird auf die Strukturen, Rollen und Reifegrade Ihres Hauses zugeschnitten und nicht als Standardseminar durchgeführt. Ziel ist keine operative Detailkenntnis, sondern die Stärkung der Entscheidungs-, Steuerungs- und Kontrollfähigkeit der Leitungsebene.
Keine. Das Format setzt bewusst keine technischen Vorkenntnisse voraus und verzichtet auf Tool- und Produktdiskussionen.
Die Fortbildung ist auf erfahrene Führungskräfte zugeschnitten und kombiniert Management-Briefing, reflektierte Diskussion und unternehmensspezifische Einordnung. Leitend sind dabei fünf Prinzipien:
Teilnahmebestätigung für alle Teilnehmenden. Auf Wunsch dokumentieren wir die Durchführung so, dass sie als Nachweis der Schulungspflicht nach dem BSI-Gesetz verwendbar ist.
Dauer, Termin und Ort werden im Angebot festgelegt; die Fortbildung findet in der Regel als Präsenzveranstaltung in Ihrem Haus statt. Sprechen Sie uns an, dann stimmen wir Zuschnitt und Umfang mit Ihnen ab.

4,7 von 5 · 3 Rückmeldungen
Sehr kompakt und verständlich. Gerade für die Geschäftsleitung werden die wesentlichen Pflichten gut auf den Punkt gebracht.
Praxisnah und ohne unnötige juristische Umwege. Hat uns geholfen, die nächsten Schritte klarer zu strukturieren.
Sehr guter Überblick. An ein, zwei Stellen hätte ich mir noch etwas mehr Zeit für konkrete Unternehmensbeispiele gewünscht.
Rückmeldungen aus durchgeführten Lehrgängen, schriftlich oder über den Auswertebogen erhoben und mit Zustimmung veröffentlicht. Nachnamen abgekürzt.

„Sehr kompakt und verständlich. Gerade für die Geschäftsleitung werden die wesentlichen Pflichten gut auf den Punkt gebracht.“ – Martin K.