Ist Ihr Unternehmen wichtige oder besonders wichtige Einrichtung?

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz. Ob Ihr Unternehmen darunter fällt, hängt vor allem von der Branche und der Größe ab. Betroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren, Sicherheitsvorfälle melden und Risikomanagementmaßnahmen umsetzen; die Geschäftsleitung haftet für die Umsetzung.

Mit diesem Check finden Sie in wenigen Minuten heraus, wie Ihr Unternehmen voraussichtlich eingestuft wird. Die Auswertung mit den Punkten, die Sie näher prüfen sollten, erhalten Sie als PDF per E-Mail, nachdem Sie Ihre Adresse bestätigt haben.

Worauf es bei der Einstufung ankommt

Maßgeblich für die NIS2-Pflichten sind die Tätigkeit Ihrer Organisation sowie Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme. Der Check fragt diese Kriterien ab, berücksichtigt den Betrieb kritischer Anlagen und klärt, ob die Tätigkeit nur ein geringer Nebenteil Ihres Geschäfts ist.

Zusätzlich geben Sie an, was in Ihrer Organisation bereits vorhanden ist. Das Ergebnis ist eine Ersteinschätzung: wahrscheinlich betroffen als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung, möglicherweise betroffen oder derzeit eher nicht betroffen – jeweils mit den Punkten, die Sie prüfen sollten.

Bis zum Absenden bleiben Ihre Antworten in Ihrem Browser. Die Auswertung ist eine Ersteinschätzung und ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Nach dem Check: So geht es weiter

Die Auswertung zeigt, wie Ihre Organisation voraussichtlich eingestuft wird und welche Punkte Sie näher prüfen sollten. Für betroffene Einrichtungen stehen danach drei Themen im Vordergrund: die Registrierung beim BSI, ein funktionierender Meldeweg für erhebliche Sicherheitsvorfälle und Risikomanagementmaßnahmen, die die Geschäftsleitung billigt und überwacht.

Bewährt hat sich, mit einer Bestandsaufnahme zu beginnen: Welche Dienste und Prozesse sind betroffen, welche Maßnahmen gibt es schon, wo fehlen Zuständigkeiten? Daraus entsteht ein Umsetzungsplan mit Prioritäten.

Häufige Fragen

Ersetzt der Check eine rechtliche Prüfung?

Nein. Der Check liefert eine Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Grenzfälle, etwa bei Konzernstrukturen oder Tätigkeiten, die nur einen kleinen Teil des Geschäfts ausmachen, sollten fachlich und rechtlich geprüft werden.

Was passiert mit meinen Angaben?

Bis zum Absenden bleiben Ihre Antworten in Ihrem Browser. Für die Auswertung als PDF bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.

Wir sind nicht betroffen – müssen wir trotzdem etwas tun?

Oft ja: Kunden, die selbst unter NIS2 fallen, verlangen von ihren Dienstleistern und Lieferanten Nachweise zur Informationssicherheit. Ein Grundschutz an Maßnahmen lohnt sich deshalb auch ohne direkte Pflicht.

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